Aufnahmebedingungen

Zweistufige Wirtschaftsschule


1. Aufnahme aus der Mittelschule:
  • QA bestanden und mindestens Note 3 in Englisch (in QA oder Jahreszeugnis)
2. Aufnahme aus Realschule, Gymnasium, Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule:
  • 9. Klasse bestanden oder
  • 9. Klasse nicht bestanden, aber in Deutsch und Englisch mindestens Note 4
Die Zusage eines Schulplatzes erfolgt, so lange noch Kapazitäten frei sind und gilt nur unter der Voraussetzung, dass die oben genannten Aufnahmebedingungen im QA-/Abschluss- bzw. Jahreszeugnis erfüllt werden.

 

Vierstufige Wirtschaftsschule 


Vorbereitungsklasse 5:

1. Aufnahme nach der 4. Klasse Grundschule:
  • im Übertrittszeugnis oder im Jahreszeugnis ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Englisch und HSU mindestens 2,66
Einen Probeunterricht gibt es zum Eintritt in die 5. Klasse nicht.

Altersgrenze: Am 30. Juni das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet 


Vorbereitungsklasse 6:

1. Aufnahme nach der 5. Klasse Mittelschule:
  • im Zwischenzeugnis ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,66 oder
  • Erreichen dieser Durchschnittsnote im Jahreszeugnis oder
  • Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai 
2. Aufnahme aus Realschule, Gymnasium, Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule:
  • 5. Klasse bestanden oder 
  • höchstens einmal Note 5 in einem Vorrückungsfach der Wirtschaftsschule oder 
  • Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai
Der Probeunterricht entfällt, wenn im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde.

Altersgrenze: Am 30. Juni das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet 


Klasse 7:

Derzeit keine Aufnahme aus der Mittelschule.

Aufnahme aus Realschule oder Gymnasium:
  • 6. Klasse bestanden oder 
  • 6. Klasse nicht bestanden, aber im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern der WS höchstens einmal Note 5
Altersgrenze: Am 30. Juni das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet