Aufnahmebedingungen
Zweistufige Wirtschaftsschule
1. Aufnahme aus der Mittelschule:
- QA bestanden und mindestens Note 3 in Englisch (in QA oder Jahreszeugnis) oder
- erfolgreicher Mittelschulabschluss mit Probezeit an unserer Wirtschaftsschule
- 9. Klasse bestanden oder
- 9. Klasse nicht bestanden, aber in Deutsch und Englisch mindestens Note 4
Vierstufige Wirtschaftsschule
1. Aufnahme nach der 6./7. Klasse Mittelschule:
- im Zwischenzeugnis (unbedingt im Original vorzulegen) ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,66 oder
- Erreichen dieser Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO oder
- Erreichen dieser Durchschnittsnote im Jahreszeugnis oder
- Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai
- 6. Klasse bestanden oder
- 6. Klasse nicht bestanden, aber im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern der WS höchstens einmal Note 5 oder
- 6. Klasse nicht bestanden, aber in Deutsch, Englisch, Mathematik mindestens Note 4
Vorbereitungsklasse 6:
1. Aufnahme nach der 5. Klasse Mittelschule:
- im Zwischenzeugnis (unbedingt im Original vorzulegen) ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,66 oder
- Erreichen dieser Durchschnittsnote im Jahreszeugnis oder
- Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai
- 5. Klasse bestanden oder
- höchstens einmal Note 5 in einem Vorrückungsfach der Wirtschaftsschule oder
- Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai
Altersgrenze: Am 30. Juni das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet