Berufsintegrationsklasse
Von 2016 bis 2018 erhielten auch Schüler aus Afghanistan, Eritrea, Syrien, Irak, Iran, Somalia, Gambia, Italien, Rumänien und Bulgarien an unserer Schule die Möglichkeit, in das deutsche Schulsystem einzusteigen und sich in die Berufswelt zu integrieren. Berufsschulpflichtig sind in Bayern nach Artikel 35 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) alle Asylbewerber und Flüchtlinge, die die altersgemäße Voraussetzung erfüllen, da die Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr besteht.
Den neuen Wohnort kennenlernen
Essen aus ihrer Heimat boten unsere Flüchtlinge beim Elternabend an
Die Klasse genoss zudem eine umfangreiche sozialpädagogische Betreuung. Zahlreiche Zusatzangebote, wie z. B. ein Tutorenprogramm, und interkulturelle Projekte waren hier förderlich auf dem Weg zu schulischer, beruflicher und kulturell-gesellschaftlicher Integration.
Die Lehrkräfte, die sich alle für den Unterricht in der Berufsintegrationsklasse freiwillig gemeldet haben, beschreiben ihre Arbeit als anstrengend, aber bereichernd. Die jungen Flüchtlinge hatten bisher eine ganz unterschiedliche Schulbildung erfahren, waren teils durch Erlebnisse in ihren Heimatländern und auf der Flucht schwer traumatisiert. Sie waren zum Großteil aber sehr motiviert und hatten innerhalb weniger Monate erstaunliche Lernfortschritte gemacht.
Aufgrund der zurückgegangenen Flüchtlingszahlen gibt es seit 2018 keine Berufsintegrationsklasse mehr an unserer Schule.